Ein Eichhörnchen, welches in den Ästen eines Baumes sitzt und an einer Nuss knabbet

AI: Wildruhezonen abgelehnt und Chance verpasst

26. April 2022

Mit Bedauern haben die Umweltverbände Kenntnis genommen vom Beschluss der Landsgemeinde, die Revision des Jagdgesetzes zur Schaffung von Wildruhezonen abzulehnen. Damit wurde die Chance verpasst, einen zentralen Teil des Wald-Hirsch-Konzepts umzusetzen.

Entscheidende Massnahme im Wald-Hirsch-Konzept

Die Schaffung von Wildruhezonen ist eine der zentralen Massnahmen im Wald-Hirsch-Konzept. Dieses wurde erstellt, um den Hirschbestand zu stabilisieren und die Waldverjüngung zu fördern. Neben der Schaffung von Wildruhezonen sind auch forstliche, landwirtschaftliche, jagdliche und weitere Massnahmen vorgesehen.

Die jagdlichen beinhaltet die Sonderjagd im Eidgenössischen Jagdbanngebiet (JBG). Dort darf nicht gejagt werden. Ausnahmen lässt der Bund nur unter strengsten Auflagen und mit einem gesamtheitlichen Konzept zu. Dazu gehören zwingend Wildruhezonen, denn diese tragen nachweislich zu einer Beruhigung der Situation bei. Die Tiere benötigen nämlich wegen der geringeren Störungen im Winter weniger Reserven und somit weniger Nahrung, was den Wald schont und die Waldverjüngung begünstigt.

Mit der Revision des AI Jagdgesetzes wären vier Wildruhezonen mit minimalsten Beschränkungen für den Menschen geschaffen worden. Nun aber ist die Landsgemeinde zum Schluss gekommen, dass es diese Minimalstversion von Wildruhezonen nicht braucht. Damit wird ein wichtiger Teil des Wald-Hirsch-Konzepts nicht umgesetzt.

Mit einer einseitigen Umsetzung des Konzepts kann keine Verbesserung der Situation erreicht werden. Und schon gar nicht können die bundesrechtlichen Vorgaben eingehalten werden, die für eine ausnahmsweise Bejagung in einem eidgenössischen integralen Jagdbanngebiet notwendig sind. Denn die Bejagung im JBG ist das letzte zulässige Mittel, wenn alle anderen Mittel ausgeschöpft sind.

 

Bejagung im Jagdbanngebiet: nur wenn alle Akteure mitmachen

Die beschwerdeberechtigten Umweltverbände haben stets betont, dass sie das Wald-Hirsch-Konzept stützen und auch mit einer temporären Bejagung im JBG einverstanden sind, sofern alle anderen Massnahmen konsequent umgesetzt werden. Geduldig wurde auf die langsame und schrittweise Umsetzung der Massnahmen gewartet und bisher noch nie vom Beschwerderecht Gebrauch gemacht. Die Behauptung an der Landsgemeinde, die Umweltverbände hätten in der Vergangenheit bereits Beschwerden gegen die Bejagung erhoben, war schlichtweg falsch.

Nur zu gerne hätten WWF und Pro Natura bei Annahme der Wildruhezonen durch die Landsgemeinde weiter Hand geboten und die Entwicklung der Hirschbestände und Waldverjüngung mit Bejagung im Banngebiet verfolgt. Am Sonntag aber hat sich die Landsgemeinde gegen die Umsetzung der Minimalstvariante von Wildruhezonen entschieden. Und damit auch gegen die Bejagung im Banngebiet.

 

Medienmitteilung vom 26. April 2022

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