Ein Eichhörnchen, welches in den Ästen eines Baumes sitzt und an einer Nuss knabbet

AI: Vorgeschlagene Wildruhegebiete genügen nicht

27. November 2021

Appenzell Innerrhoden ist der einzige Schweizer Kanton, der noch keine Wildruhegebiete ausgeschieden hat. Das soll sich nun ändern. Am 6. Dezember befasst sich der Grosse Rat im Rahmen der Jagdgesetzrevision damit. Leider ist der Vorschlag der Standeskommission ungenügend.

Konkret schlägt die Standeskommission als Wildruhegebiete Chalberer, Marwees und Brugger Wald vor. Das Gebiet Chalberer ist für das Birkwild wichtig, die Marwees für das Gamswild. Der Brugger Wald ist ein wichtiger Lebensraum für das Auerwild. Für diese Arten ist die Schaffung dieser Wildruhegebiete absolut zentral. Damit auch das Rotwild profitieren könnte – was auch so geplant war – müsste mindestens noch das Gebiet Sonnenhalb als Wildruhegebiet in das Jagdgesetz aufgenommen werden. Ausserdem müsste im Brugger Wald zugunsten des Auerhuhnes der bisher nicht ausgeschiedene Wanderweg bis zum Löchli aus dem Katalog der erlaubten Wege herausgestrichen werden. Denn eine generelle Öffnung dieses Wegs würde eine massive Unruhe ins Gebiet bringen.

-> zur Medienmitteilung von Pro Natura und WWF

 

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