Liechtenstein hält sich nicht an seine Verpflichtungen im Gewässerschutz
18. Januar 2018
Die Wasserrahmenrichtlinie der EU verpflichtet die Mitgliedsstaaten nicht nur sorgsam mit ihren Gewässern umzugehen, sondern auch deren ökologischen Zustand zu verbessern. Das Gesetzeswerk wurde 2007 ins EWR-Abkommen übernommen. Das liechtensteinische Gewässerschutzgesetz wurde 2011 entsprechend angepasst. Damit ist Liechtenstein verpflichtet, Massnahmen zu ergreifen, die den Zustand der Gewässer verbessern. Dies beinhalte auch die Revitalisierung der Gewässer, vor allem durch Aufweitungen am Alpenrhein, betonen die Umweltorganisationen.